Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur im Rahmen einer Mitgliedschaft tätig werden. Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und auf Honorarbasis tätige Selbstständige dürfen wir nicht beraten. Die Höhe der Einnahmen spielt keine Rolle, sofern es sich um Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, um Renten und um Unterhalt handelt. Bei Nebeneinkünften (z. B. aus Vermietung oder Kapitalvermögen)     dürfen folgende Grenzen nicht überschritten werden: 18.000 € für Ledige bzw. 36.000 € für Ehepaare bei Zusammenveranlagung.

Die Hauptberatungsstelle arbeitet weitgehend papierlos. Wir scannen Ihre Belege sofort ein und geben sie Ihnen noch beim Beratungstermin zurück. Wenn Sie uns Belege per Post zusenden, dann bitte als Kopien. Falls Sie Originale schicken, setzen wir stillschweigend voraus, dass Sie diese nicht mehr benötigen und nicht zurück haben möchten. Sollte es sich anders verhalten, dann weisen Sie uns bitte darauf hin.

Das Einscannen von Unterlagen ist nur möglich, wenn die Blätter lose aufeinander liegen. Bitte benutzen Sie daher bei der Zusammenstellung Ihrer Belege keinen Klammeraffen, auch wenn Klammern Spaß macht. Das Entfernen der Klammern raubt Zeit und Nerven und macht überhaupt keinen Spaß.

Wenn Sie uns Belege als E-Mail-Anhang zusenden, dann stellen Sie Ihren Scanner bitte wie folgt ein: Dateiformat: PDF; Farbe: grau; Auflösung 150 dpi. Wenn möglich, scannen Sie dann alles „in einem Rutsch“, also nicht für jedes Blatt eine neue PDF-Datei erzeugen.

Keine Regel ohne Ausnahme: Wir sind verpflichtet, alle Vollmachten im Original abzulegen. Bringen Sie die Vollmachten, die wir Ihnen zu Jahresbeginn geschickt haben, unterschrieben zum Beratungstermin mit oder legen Sie sie Ihrer Post bei. Sollten Sie Ihre Vollmacht nicht mehr finden, können Sie sie hier ausfüllen und ausdrucken. Falls Sie uns die Belege per E-Mail schicken, müssen Sie leider eine Briefmarke für die jährliche Vollmacht opfern. Zu unterschrieben gibt es also:

eine gemeinsame Beratungsvollmacht – sie ist (falls Sie verheiratet sind, von beiden Eheleuten) jährlich zu unterschreiben. Außerdem benötigen wir eine persönliche Vertretungsvollmacht, die bis auf Widerruf gilt, also nur im ersten Jahr zu unterschreiben ist. Verheiratete unterschreiben getrennt jeder eine eigene Vertretungsvollmacht sowie alle 5 Jahre zusätzlich ein Beiblatt zur Vollmacht.

Nachdem Sie sich über MEIN STEUERBLICK eingeloggt haben, können Sie alle Formulare – fix und fertig ausgefüllt – einsehen und ausdrucken. Falls mal etwas nicht stimmt, korrigieren Sie die Angaben in MEIN STEUERBLICK und klicken Sie auf „Senden“. Die Daten werden dann schnellstmöglich korrigiert.